§ 8 Abs 3 Tir JagdG 1983 (Angliederung; wesentliche Erschwerung der ordnungsgemäßen Jagdausübung durch ungünstigen Verlauf der Jagdgebietsgrenzen)
VwGH 17.06.1998, 98/03/0076
1. Zu den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Angliederung nach § 8 Abs 3 Tir JagdG 1983 LGBl 60 gehört ua, dass der ungünstige Verlauf der Jagdgebietsgrenzen die ordnungsgemäße Jagdausübung wesentl erschwert.