§ 27 Abs 5 FrG (Ersichtlichmachung ua von durchsetzbaren Aufenthaltsverbot im Reisepass, Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, keine)
§ 67 a Abs 1 Z 2 AVG (Unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; keine bei bloßer Reisepassabnahme ohne Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt)