§ 37 Abs 1 FrG 1992 (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung, Gefahr einer unmenschlichen Behandlung, Strafe oder der Todesstrafe)
§ 37 Abs 2 FrG 1992 (Unzulässigkeit der Zurückweisung oder Zurückschiebung bei Gefahr iSd FlKonv; Desertion, Einberufung oder Bestrafung oder Ungleichbehandlung beim Militär aus Konventionsgründen, Gefahr von Angehörigen der albanischen Volksgruppe nach Kampf gegen serbische Truppen)