§ 21 Abs 1 Z 3 GehG (Auslandsaufenthaltszuschuss, besondere Kosten; Kosten für Auslandsstudium der volljährigen Tochter im Dienstland des Beamten, Billigkeit)
VwGH 17.02.1999, 98/12/0114
1. Die unter dem Begriff „Obsorge“ zusammengefassten elterl Rechte und Pflichten erlöschen mit der Volljährigkeit des Kindes, doch ist die wechselseitige Beistandspflicht zw Eltern und Kindern gem § 137 Abs 2 ABGB nicht auf minderjährige Kinder beschränkt.