§ 121 Abs 1 Z 1 GehG (Verwendungszulage; für Wahrnehmung übertragener Aufgaben; höherwertige Tätigkeit, Begriff, Rechtsmitteltätigkeit, Verwendung von Richtlinien, Menge der anzuwendenden Rechtsvorschriften)
VwGH 20.01.1999, 97/12/0124
1. Nur die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben kann die Gebührlichkeit einer Verwendungszulage zur Folge haben, nicht auch die Besorgung darüber hinausgehender, dem Beamten nicht obliegender Tätigkeiten.