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Bescheid der DSK vom 21. 12. 1999, 120.663

JudikaturZfV 2000/934ZfV 2000, 365

§§ 1, 3, 14, 36, 48 und 50 DSG

Bescheid der DSK vom 21. 12 1999, 120.663

LS 1. Die Verwendung von für Verwaltungszwecke ermittelten personenbezogenen Lehrerdaten für Unterrichtszwecke stellt eine Änderung des Verarbeitungszweckes und damit eine Übermittlung dar und bedarf der Zustimmung der Betroffenen.

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