§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, mangelnde Prozessvoraussetzungen; Zurückweisung wegen Erschöpfung des Beschwerderechtes)
Art 138 Abs 1 lit a B-VG (Kompetenzkonflikt verneinender, zwischen VwGH und VfGH; kein Kompetenzkonflikt, wenn VwGH einen Verfahrenshilfeantrag und eine Beschwerde nicht wegen Unzuständigkeit zurückweist)