§ 86 Abs 2 VfGG (Beschwerden, Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung; Wirkung der Aufschiebung der Vollziehung eines Verwaltungsstrafbescheides betrifft auch die Tatbestandswirkungen desselben, zB als Voraussetzung für weitere administrative Maßnahmen, wie der Entziehung der Jagdkarte)
VfGH 30.09.1999, B 2138/98