§ 91 Abs 2 StVG (Recht auf Erhalt von Lebensmittelsendungen einmal im Vierteljahr)
§ 91 Abs 3 erster Satz StVG (Ausschluss vom Paketempfang durch Anstaltsleiter)
§ 91 Abs 3 zweiter Satz StVG (genereller Ausschluss vom Paketempfang auf die Dauer von 6 Monaten mit Genehmigung des BMJ)