§ 85 Abs 1 StVG (Seelsorge; Teilnahme am gemeinschaftlichen Gottesdienst und an anderen gemeinsamen religiösen Veranstaltungen; Ausschluss von der Teilnahme, Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit der Gründe für den Ausschluss; zusätzlicher vorweihnachtlicher Gottesdienst)
Art 14 Abs 1 StGG (Glaubens- und Gewissensfreiheit)