Art 14 Abs 1 StGG (Glaubens- und Gewissensfreiheit)
Art 63 Abs 2 StV v St. Germain (freie Religionsausübung; zulässige Schranken Grundrechte mit Gesetzesvorbehalt; Prüfungsumfang durch den VfGH)
Art 9 Abs MRK 2 (freie Religionsausübung; Schranken für die dem Gesetzgeber vorbehaltenen Eingriffe, ua zum Schutz der öffentlichen Ordnung anlässlich der Teilnahme von Strafgefangenen an gemeinsamen Gottesdiensten)