§ 76 Abs 1 AVG (Barauslagen; Tragung durch die Partei, die um die Amtshandlung angesucht hat)
§ 76 Abs 2 AVG (ebenso; Verursachung der Amtshandlung durch Verschulden eines anderen Beteiligten, Tragung durch diesen; Vorschreibung im Zusammenhang mit einer Abbruchbewilligung an einen Grundeigentümer, der nicht Antragsteller war, ohne nähere Begründung)