§ 13 Abs 3 AVG (Anbringung; Auftrag zur Beibringung von Unterlagen, Nichterfüllung, Zurückweisung; Vorlage nach Erlassung des Zurückweisungsbescheides)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung; Gegenstand der Entscheidung; Zurückweisung eines Antrages nach § 13 Abs 3 AVG wegen Nichterfüllung des Verbesserungsauftrages)