§ 17 Abs 1 ZustellG (Hinterlegung, Hinterlegungsort, „Zuständiges Gemeindeamt“ außer bei postalischer Zustellung oder Zustellbehörde mit Sitz in selber Gemeinde)
VwGH, 03.03.1999, 98/04/0170, 0171
§ 17 Abs 1 ZustellG (Hinterlegung, Hinterlegungsort, „Zuständiges Gemeindeamt“ außer bei postalischer Zustellung oder Zustellbehörde mit Sitz in selber Gemeinde)
VwGH, 03.03.1999, 98/04/0170, 0171