§ 19 Abs 2 AVG (Ladung, Ladungsbescheid, ua Angaben des Gegenstandes der Amtshandlung; Zeuge im Verwaltungsstrafverfahren, Angabe des Beschuldigten, der Tatzeit und des Tatortes; notwendige Angaben der Fragen, keine)
§ 58 Abs 2 VwGG (Kostenentscheidung, nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses, Prüfung welche Partei obsiegend und welche unterlegen gewesen wäre)