§ 60 AVG (Bescheidbegründung, übersichtliche Zusammenfassung der Ermittlungsergebnisse, der für die Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und der Rechtsfragen; bloße Kommentierung der Aussagen der Partei ohne Gewichtung der Widersprüche unzureichend, ausreichende Begründung dafür, welche Angaben für unglaubwürdig erachtet werden, ist erforderlich, Nachvollziehbarkeit der Schlüssigkeit der Beweiswürdigung durch VwGH)