§ 38 AVG (Ermittlungsverfahren, Vorfrage, Aussetzung bis zur rechtskräftigen Entscheidung; Strafgefangene, Besuchsrecht, Versagung wegen Verdachts einer Verwaltungsübertretung durch Besucher; Entscheidung über Verwaltungsübertretung, Vorfrage bei Prüfung des Versagungstatbestandes, keine)