§ 68 AVG (Berufungsbehörde; Sache des Berufungsverfahrens; Antragszurückweisung; Sachentscheidung; funktionelle Zuständigkeit)
VwGH 16.10.1998, 96/19/1997
Vorerst ist die Frage zu klären, ob die bel Beh mit dem angef B die den A (gem § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache) zurückzuweisende E der Beh 1. Instanz durch Abweisung der Berufung bestätigte und somit ihrerseits eine verfrechtl E in Form einer A-Zurückweisung traf oder ob sie den vorliegenden A, gestützt auf die Best des § 6 Abs 2 AufG, meritorisch (durch Abweisung des A) entschied. Im allg stellt sich die vollständige Abweisung der Berufung als vollinhaltl Bestätigung des B 1. Instanz durch die BerufungsBeh dar und bedeutet die Erlassung eines mit dem erstinstanzl B inhaltsgleichen BerufungsB. Im vorliegenden Fall wird im Spruch des angef B neben der Best des § 66 Abs 4 AVG aber ausdrückl der Abweisungsgrund des § 6 Abs 2 AufG zitiert.