§ 8 AVG (Parteien; kein subj-öff Recht eines Vertragspartners auf Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbes)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung gegen erstinstanzl ZurückweisungsB, „Sache“ ist die Zurückweisung; ein Berufungsantrag auf Abänderung der erstinstanzl Zurückweisung in eine Abweisung des grundverkehrsbehördlichen Genehmigungsantrages ist hingegen zurückzuweisen)