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VwGH 16. 2. 1999, 98/02/0377 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2000/818ZfV 2000, 330

§ 51 Abs 5 VStG (Verfahrenshilfe, Abweisung, Berufungsfrist, Beginn mit Zustellung des abweislichen Bescheides, Verlängerung wegen möglicher Gerichtshofbeschwerde, keine)

VwGH 16.02.1999, 98/02/0377

Nach dem ausdrückl Wortlaut des § 51 Abs 5 VStG beginnt im Fall der Abw eines beim UVS gestellten A auf VH die Berufungsfrist mit der Zustellung des abweisl B an den Beschuldigten zu laufen. Der Umstand, dass auch gegen einen solchen abweisl B Beschw an die GH öff Rechtes erhoben werden kann, hat im G keine in Richtung eines späteren Inlaufsetzens der Berufungsfrist deutende Berücksichtigung erfahren.

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