§ 51g, 51i VStG (Unabhängige Verwaltungssenate, Unmittelbarkeitsgrundsatz, Zulässigkeit der Verlesung von Zeugenaussagen ua wegen deren entfernten Aufenthaltes, Einvernahme von Zeugen im Ausland durch österreichische Botschaft mangels Rechtshilfeübereinkommens; Bundesrepublik Jugoslawien)
BGBl 1955/224 (Grundlage für Rechtshilfe mit Bundesrepublik Jugoslawien in Zivilsachen)