§ 5 Abs 2 VStG (Ungehorsamsdelikt; Eintritt eines Erfolges für Strafbarkeit nicht erforderlich, Verbot des Aufenthaltes bestimmter Jugendlicher in Diskotheken nach Stmk JSchG 1968, wirksame Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch Veranstalter)
§ 22 VStG (Zusammentreffen von strafbaren Handlungen, Kumulationsprinzip; Dauerdelikt, Unterlassen wirksamer Eintrittskontrollen für Jugendliche in die Diskothek)