Art 141 Abs 1 lit a B-VG (Zuständigkeit des VfGH, Anfechtungen von Wahlen zu den satzungsgebenden Organen der gesetzlich berufenen Vertretungen)
VwGH 24.03.1999, 99/11/0056
Die bekämpfte Streichung aus dem Wahlvorschlag mangels Wählbarkeit der Zweit- bis SechstBf betrifft eine behauptete Rechtswidrigkeit des WahlVerf. Dieses umfasst sämtl zur Durchführung der Wahl erforderl Phasen des Verf (VfSlg 9342), somit auch die E über die Wählbarkeit von Wahlwerbern und deren Streichung vom Wahlvorschlag (vgl § 69 Abs 2 VerfGG). Zurückw wegen Unzust.