§ 33 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Gegenstandslosigkeit, Wegfall der Rechtsverletzungsmöglichkeit; Strafgefangener, Administrativbeschwerde nach Haftentlassung)
§ 56 VwGG (Klaglosstellung, Aufwandersatz)
§ 58 Abs 2 VwGG (Kostenentscheidung, nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses unbeachtlich; Aufwandersatz an Beschwerdeführer, Behandlung als obsiegende Partei, Verletzung des Parteiengehörs)