§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation; Möglichkeit der Rechtsverletzung; Gemeingebrauch vermittelt kein subjektives Recht, Behauptung eines Sonderbenützungsrechts; Beschwerde zulässig)
§ 5 Abs 1 Krnt StrG (Auflassung öffentlicher Straßen; gleiche Bestimmungen wie für die Erklärung)