§ 33 Abs 1 VwGG (Gegenstandslosigkeit bei Klaglosstellung des Beschwerdeführers, sinngemäße Einstellung bei nachträglichem Wegfall des Rechtsschutzinteresses, bloß theoretische Bedeutung einer allfälligen Bescheidaufhebung durch VwGH; Zurücklegung der Buchmacherbewilligung während des Verfahrens betreffend Bewilligung zum Abschluss bestimmten Wetten)
VwGH 29.07.1998, 97/01/0866, 0869 und 0871