Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (UVS, Zuständigkeit; Beschwerde gegen faktische Amtshandlung; Unterlassung einer Beschwerde, Ausgehen von der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, Rechtskraftwirkung)
§ 67a Abs 1 Z 2 AVG (UVS; Zuständigkeit zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)