Art 140 Abs 7 B-VG (Wirkung der Aufhebung eines Gesetzes durch VfGH, Anlassfallwirkung; Aufhebung einer Verfahrensbestimmung, die für die Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes im Verwaltungsverfahren relevant war, Prüfung an bereinigter Rechtslage für VwGH nicht möglich)
§ 6 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offenkundig unbegründet)