§ 18 Abs 1 Wr VeranstaltungsG 1971 (Münzgewinnspielapparate, Konzessionsverleihung, Voraussetzungen, ua persönliche Voraussetzungen, Eignung der Veranstaltungsstätte)
§ 32 Abs 1 Z 1 Wr VeranstaltungsG 1971 (Verwaltungsübertretung, Durchführung einer konzessionspflichtigen Veranstaltung ohne Konzession; Inbetriebnahme von Münzgewinnspielapparaten; Tatbildverwirklichung auch ohne konkrete Schädigung, Gefährdung oder sonstiger nachteiliger Folge)