§ 37 Abs 1 Tir StrG 1989 (Errichtung einer Straße, Grundsätze; Erfordernisse des bestehenden und abschätzbaren Verkehrs, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, Herabsetzung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Verkehr)
§ 37 Abs 2 Tir StrG 1989 (ebenso; ausdrücklicher Ausschluss des Bestehens subjektiver Rechte hinsichtlich der Beeinträchtigungen von Nachbarn iSd Abs 1)