§ 2 Abs 1 Z 26 StVO (Anhalten; Abstellen eines Unfallfahrzeuges)
§ 2 Abs 1 Z 28 StVO (Parken; Stehenlassen eines Unfallfahrzeuges auf der Unfallstelle ohne gesetzliche Notwendigkeit iSd § 4 Abs 1 lit c StVO )
§ 4 Abs 1 lit c StVO (Verkehrsunfall, Mitwirkungspflicht; im Zusammenhalt mit Verständigungspflicht zu verstehen; Grenzen der Pflicht, das Unfallfahrzeug unverändert zu belassen)