§ 54a Abs 3 StVG (Hausgeld und Rücklage, Verwendung durch Strafgefangene, Anschaffung zur Fortkommensförderung, Entscheidung des Anstaltsleiters)
§ 120 Abs 1 StVG (Beschwerderecht von Strafgefangenen, Beschwerdegegenstand, Verhalten der Strafvollzugsbediensteten; Säumigkeit bei Behandlung von Ansuchen, Geltendmachung über Aufsichtsbeschwerde, subjektives Recht auf Ausübung des Aufsichtsrechtes, keines)