§ 86 Abs 1 StVG (gemeinsame Bestimmungen für Briefverkehr, Telefongespräche und Besuche, Besuchempfang, Erlaubnis)
§ 121 Abs 1 StVG (Verfahren bei Beschwerden, Beschwerde gegen Justizanstaltsleiter, Entscheidung des BMJ; Nichterteilung einer Besuchsbewilligung, Folgegebung der dagegen gerichteten Beschwerde, ausdrückliche Bezugnahme auf § 86 Abs 1 )