Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
§§ 67a Abs 1 Z 2, 67c AVG (ebenso)
§ 40 Abs 1 SPG (Durchsuchung von Menschen nach Festnahme zur Sicherstellung, dass keine Gefahr für Eigen- und Fremdgefährdung bzw Flucht; Durchsuchung kein Selbstzweck, völliges Entkleiden nur wenn nicht unverhältnismäßig, mit abnehmendem Gefährdungspotential unzulässig, Frau mittleren Alters nach Betretung beim Schwarzfahren und vorliegendem Verdacht einer Verwaltungsübertretung)