§ 2 Abs 1 Z 9 NÄG idF BGBl 1995/25 (Änderung des Familiennamens, Minderjährige, Grund, Annahme des Namens des Obsorgeberechtigten)
§ 3 Abs 1 Z 6 NÄG idF BGBl 1995/25 (keine Bewilligung der Namensänderung, wenn diese dem Kindswohl abträglich wäre; Herstellung der Namensgleichheit mit Familie, in der Minderjähriger aufwächst)