§ 25 Abs 2 Vlbg NLG 1997 (Bewilligungspflicht; ua Entwässerungen im Bereich landwirtschaftl genutzter Moore und Magerwiesen)
§ 41 Abs 3 Vlbg NLG 1997 (Wiederherstellungsauftrag, Adressat, primär der das Vorhaben Ausführende, aber auch Grundeigentümer in best Fällen;; Duldungspflicht des Grundeigentümers gegenüber den Wiederherstellungsmaßnahmen der Behörde und des Verursachers)