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VwGH 24. 3. 1999, 98/11/0271 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2000/732ZfV 2000, 305

§ 3 Abs 4 SperrGG (Sperrgebiet, Erlaubnis zum Betreten oder Befahren aus wichtigen, insbesondere persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen; in Aussicht genommene Verwendung eines Löschteiches zur Fischzucht)

VwGH 24.03.1999, 98/11/0271

Gegenstand des vorliegenden „Pachtvertrages“ des Bf ist ein „Löschteich“; der Bf bekämpft die Annahme der Beh, dieser Teich sei von der MilitärVerw zu militär Zwecken, insb Brandbekämpfung aus Anlass von Schießübungen, angelegt worden, nicht. Der vom Bf ins Treffen geführte Pachtvertrag vermag nicht die von der bel Beh in Anbetracht der Rechtslage zutr hervorgehobenen militär Interessen zu beseitigen. Aus den hier in Rede stehenden wichtigen militär Interessen, näml der Bekämpfung von Bränden, wie sie bei Schießübungen entstehen können, kann die in Aussicht genommene Verwendung des Teiches zur Fischzucht nicht als rücksichtswürdiger „wichtiger Grund“ iSd § 3 Abs 4 SperrGG angesehen werden, stünde doch die vom Bf in Aussicht genommene Verwendung des Teiches offensichtl mit dessen Zweckwidmung als Löschteich, die gegebenenfalls auch die sofortige und gänzl Leerung erfordert, im Widerspruch. Auch die behauptete „Besserstellung“ von Fischereiberechtigten, denen das Betreten und Befahren des Sperrgebietes zu anderen Gewässern, zur Ausübung der Fischerei gestattet wurde, vermag den Bf nicht in seinen subj Rechten zu verletzen. Abw.

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