§ 18 Abs 1 LMG (Verbot des Inverkehrbringens von Verzehrprodukten vor ihrer Anmeldung)
§ 18 Abs 2 LMG (Untersagung des Inverkehrbringens einer Ware als Verzehrprodukt durch BMGuU binnen 3 Monaten)
§ 40 Abs 1 lit a Z 3 LMG (Beschlagnahme von Waren bei Verdacht, dass sie trotz Untersagung nach § 18 Abs 2 LMG in Verkehr gelangen; keine Identität der Adressaten des UntersagungsB und des BeschlagnahmeB erforderlich; Beschlagnahme auf jeder Stufe des Inverkehrbringens, auch bereits in Verkehr gebrachter Waren)