§ 4 Abs 2 lit a Wr KAG 1987 (selbständige Ambulatorien, Errichtungsbewilligung, Bedarfsprüfung; „Außenstelle“ von medizinisch-technischen Labors)
§ 7 Abs 4 Wr KAG 1987 (Veränderung einer bestehenden Krankenanstalt in Form einer Ausweitung dieser Anlage; Begriff der „Ausweiterung“)