§ 20 Abs 5 lit e KFG (Bewilligung von Scheinwerfern und Warnleuchten mit blauem Licht; Verwendung im öffentlichen Interesse, keine Bedenken vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Verwendung des Fahrzeuges für den Rettungsdienst; Begriff des Rettungsdienstes)
VwGH 24.03.1999, 98/11/0123