§ 41 Abs 1 FSG (Übergangsbestimmung, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren, Begriff des Anhängigseins des Verfahrens)
§ 7 Abs 3 Z 4 FSG (Verkehrsunzuverlässigkeit, bestimmte Tatsache, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um 40 km/h; keine Bindung an das im Straferkenntnis angehende Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung)