§ 66 Abs 2 lit i KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung, Verkehrsunzuverlässigkeit, bestimmte Tatsache, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Bindung an rechtskräftiges Straferkenntnis auch bei Geltendmachung der nicht gehörigen Kundmachung der verordneten Geschwindigkeitsbeschränkung)
§ 74 Abs 1 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung, vorübergehende, Verkehrsunzuverlässigkeit)