§ 17 Abs 1 Z 2 StudFG (Ungünstiger Studienerfolg, Studienwechsel; Begriff)
VwGH 11.11.1998, 98/12/0193
Der günstige Studienerfolg aus dem vorhergehenden Studium spielt nur im Fall der Z 3 des § 17 Abs 1 StudFG eine Rolle. Dafür, dass § 17 Abs 1 Z 3 dem in Z 2 leg cit geregelten Tatbestand vorgeht und dessen Anwendbarkeit ausschließt, findet sich kein Anhaltspunkt Vielmehr sind die zw den Z 1 bis 3 verwendeten Bindewörter „oder“ so zu verstehen, dass die jeweils geregelten Tatbestände gleichrangig nebeneinander bestehen und gesondert zu prüfen sind. Abw.