§ 340 Abs 6 GewO 1994 (Anmeldungsverfahren, Gewerbeanmeldung, Gesetzmäßigkeitsprüfung erst nach rechtskräftiger Nachsichtserteilung oder Gleichstellung, notwendige Verfahrenseinleitung im Anmeldungszeitpunkt)
VwGH 03.03.1999, 99/04/0020
§ 340 Abs 6 GewO 1994 (Anmeldungsverfahren, Gewerbeanmeldung, Gesetzmäßigkeitsprüfung erst nach rechtskräftiger Nachsichtserteilung oder Gleichstellung, notwendige Verfahrenseinleitung im Anmeldungszeitpunkt)
VwGH 03.03.1999, 99/04/0020