§ 13 Abs 3 GewO 1994 (Gewerbeausschluss, Konkurs- eröffnung, Abweisung mangels Kostendeckung, auch bei fruchtlosem Verstreichen der Frist zum Erlag eines Kostenvorschusses)
VwGH 03.03.1999, 99/04/0013
§ 13 Abs 3 GewO 1994 (Gewerbeausschluss, Konkurs- eröffnung, Abweisung mangels Kostendeckung, auch bei fruchtlosem Verstreichen der Frist zum Erlag eines Kostenvorschusses)
VwGH 03.03.1999, 99/04/0013