§ 13 Abs 1 GewO 1994 (allgemeine Vorausset- zungen für die Ausübung von Gewerben, Gewerbeausschluss, Gründe, Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten; 18monatige Freiheitsstrafe wegen Verbrechen des schweren Betruges)
§ 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs 1, Persönlichkeitsbeurteilung, Bedachtnahme auf Strafausmaß)