§ 74 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungspflicht, Interessensschutz; Bedachtnahme auf Raumordnung und Raumplanung, keine; Berücksichtigung der Widmung des Betriebsstandortes, keine; Nachbarn, Beeinträchtigung durch Lärm, Sachverständigenprüfung)
§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung, Auflagenvorschreibung; Vorschreibung einer baulichen Maßnahme, Prüfung der Übereinstimmung mit baurechtlichen Vorschriften, keine)