§ 1 Abs 6 GewO 1994 (Geltungsbereich, Vereine, Gewinnerzielungsabsicht, Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewerbebetriebs, Tatbestandsprüfung, Vorhandensein typischer Ausstattungsgegenstände; Zuwendung vermögensrechtlicher Vorteile an Vereinsmitglieder, Reparaturarbeiten an Kfz; gesetzliche Vermutung der Gewinnerzielungsabsicht, Möglichkeit der Widerlegung)
VwGH 03.03.1999, 97/04/0183