§ 340 Abs 1 GewO 1994 (Anmeldungsverfahren, gesetzliche Voraussetzungen, Prüfung durch Bezirksverwaltungsbehörde)
§ 340 Abs 4 zweiter Satz GewO 1994 (Tag der Gewerbeanmeldung, Einlangen aller erforderlichen Nachweise; Anzeige der Bestellung eines Geschäftsführers, Urkundenvorlage nach Einbringung des die Gewerbeanmeldung vornehmenden Schriftsatzes, Tatbestandsprüfung nach Abs 1 mit Vorlage aller erforderlichen Nachweise)