§ 247 Abs 3 GewO 1994 (Inkassoinstitute, Einziehung fremder Forderungen, die dem Ersatz eines Schadens ohne Beziehung auf einen Vertrag dient, Berechtigung, keine bei Bestreitung; Kfz, Abschleppung von Privatparkplatz)
§ 367 Z 40 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Forderungseinziehung ua entgegen § 247 Abs 3)